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Arbeitsmarkt
 

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Informationen über den ungarischen Arbeitsmarkt

Auf der Grundlage des ungarischen Arbeitsgesetzbuches

 

Ungarns Arbeitskräftepotenzial umfasst 4,2 Millionen Menschen und hat hinsichtlich der Schulbildung und Berufsausbildung einen sehr hohen Stand. Ungefähr zwei Drittel der Arbeitskräfte besitzen Abschlüsse der Mittelschule, der Fachmittelschule oder der Fachschule. Ungarn pflegt großartige Wissenschaftstraditionen und weist auf vielen wirtschaftlichen Gebieten einen hohen Standard auf, so etwa im Maschinenbau, im Pharmawesen und in den Wirtschaftswissenschaften. Ausländische Arbeitgeber äußern sich sehr anerkennend über die Flexibilität, Motiviertheit und Effizienz der ungarischen Arbeitskräfte. Die Mehrheit der Ungarn spricht Deutsch, Englisch und/oder weitere westliche Sprachen. Die Beschäftigungsquote ist regional unterschiedlich: Im Nordwesten besteht vorübergehend Mangel an ausgebildeten Arbeitskräften, vor allem in den Finanz- und Marketingsektoren. Östlich der Donau liegt die Arbeitslosenrate in der Regel über dem Landesdurchschnitt und überschreitet zeitweilig die Zehn-Prozent-Marke. Die Grundelemente der Arbeitsverträge sind durch das ungarische Arbeitsgesetzbuch geregelt (Gesetz XXII von 1992), das den Arbeitsgesetzbüchern in anderen EU-Ländern sehr ähnelt. Dem Gesetzbuch liegt der organisierte Austausch mit den Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmervertretungen (z.B. Betriebsräte) zugrunde.

 

I. ARBEITSVERHÄLTNIS

 

Die Regelungen des ungarischen Arbeitsgesetzbuches sind der Gesetzgebung anderer entwickelter Länder und der Europäischen Union ähnlich und auf jede Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung in Ungarn anwendbar. Die grundlegenden Regelungen des Arbeitsgesetzbuches beziehen sich auf folgende Bereiche:

 

Anstellungsverhältnis

 

Arbeitsverträge

 

Beiträge

 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

Cafeteria

 

Arbeitszeiten

 

Schichtarbeit

 

Überstunden

 

Urlaub

 

Gewerkschaften

 

Betriebsrat

 

II. DAS UNGARISCHE BILDUNGSWESEN

 

Der ungarische Arbeitsmarkt

 

Bildungswesen

 

Vorschulerziehung

 

Obligaorischer Vollzeitunterricht

 

Hochschulausbildung

 

III. ARBEITSGENEHMIGUNG UND VISUM FÜR AUSLÄNDER

 

Ungarn ist Teil des Schengen-Raums

 

Arbeitsgenehmigung

 

Aufenthaltsvisum

 

Aufenthaltsgenehmigung

 


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